Grundsätzlich stellt ein rechtskräftiges ausländisches Strafurteil keine bindende Feststellung über die zur Tatzeit vorgelegene Alkoholkonzentration dar.
Im vorliegenden Fall befuhr der Inhaber eines Küchen- und Möbelmontageunternehmens eine Umweltzone, die nur für Fahrzeuge mit grüner Plakette zugelassen war, obwohl er lediglich über eine rote Plakette verfügte.
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