Haben sich in einem Verfahren auf Anordnung einer Betreuung schwerwiegende Grundrechtseingriffe zugetragen und ist eine Wiederholung solcher Grundrechtseingriffe konkret zu erwarten, kann der Betroffene Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung erheben.
Ein Schuldverhältnis besteht, wenn zwischen zwei Personen Rechte und Pflichten begründet werden sollen, die eine Person notfalls gegenüber der anderen mittels einer Klage durchsetzen kann.
Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können zum einen der Vater jeweils von Mutter und Kind, die Mutter jeweils von Vater und Kind und das Kind jeweils von beiden Elternteilen verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden.
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