Der EuGH kam zu der Überzeugung, dass für Uber die Beförderungsgesetze der EU-Mitgliedsstaaten gelten, da es sich bei dem Vermittlungsdienst via App um eine Verkehrsdienstleistung im Sinne des Unionsrecht handelt. Für den Fahrdienst-Vermittler gelten daher die gleichen Regelungen wie für Taxi-Unternehmen. Die Mitgliedsstaaten können die Bedingungen selbst regeln, unter denen Uber die Vermittlung erlaubt werden kann.